Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sollen Pflegefachkräfte künftig sicher auf digitale Anwendungen zugreifen und sich in der Telematikinfrastruktur (TI) authentifizieren können. Doch die Umsetzung gestaltet sich komplizierter als gedacht und sorgt für erhebliche Probleme, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (B.A.H.). Der eHBA ist personengebunden und muss für jede Pflegekraft einzeln beantragt werden. Das bedeutet aber auch: Verlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Einrichtung oder den Beruf, nimmt er oder sie den eHBA mit. Für eine neue Fachkraft muss dann ein neuer eHBA beantragt und finanziert werden. Die Refinanzierung durch den GKV-Spitzenverband deckt jedoch nur die Kosten für zwei ...